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EuGH: Airline muss Geld für staatlichen Corona-Rückholflug nicht erstatten

Innerdeutscher Flugverkehr bleibt deutlich unter Vor-Corona-Niveau, EU-Arzneimittelbehörde empfiehlt Anpassung der Corona-Impfstoffe - unser Newsblog zu Corona.

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Die Kosten für einen coronabedingten, staatlich organisierten Rückholflug muss die ursprüngliche Airline nicht erstatten.
Die Kosten für einen coronabedingten, staatlich organisierten Rückholflug muss die ursprüngliche Airline nicht erstatten. ©  Stefan Sauer/dpa (Symbolbild)

Coronavirus in Sachsen, Deutschland und der Welt – das Wichtigste in Kürze:

13.35 Uhr: EuGH: Airline muss Geld von staatlichem Rückholflug nicht erstatten

Reisende, die zu Beginn der Corona-Pandemie mit einem staatlich organisierten Flug nach Hause gebracht worden sind, können das Geld dafür nicht bei der Fluggesellschaft geltend machen, die sie eigentlich hätte zurückbringen sollen. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg.

Die EuGH-Richter wiesen in ihrem Urteil darauf hin, nur gewerbliche Flüge fielen unter eine EU-Rechtsvorschrift über Fluggastrechte. Dort ist festgelegt, in welchen Fällen man als Passagier Anspruch auf Entschädigung hat. Ein vom Staat organisierter Rückholflug ist laut dem EuGH-Urteil kein gewerblicher Flug. Er könne sich nämlich stark unterscheiden - zum Beispiel hinsichtlich des Service an Bord.

Geklagt hatte ein österreichisches Ehepaar, dessen Rückflug von Mauritius nach Wien zu Beginn der Pandemie im März 2020 gestrichen wurde. Stattdessen brachte es ein vom österreichischen Außenministerium organisierter Flug zurück. Die Eheleute mussten 500 Euro pro Person dafür zahlen. Der Flug wurde aber von der gleichen Fluggesellschaft zur gleichen Uhrzeit durchgeführt wie der vom Paar ursprünglich geplante. Die Eheleute sind deswegen der Meinung, dass ihnen der Rückflug doppelt berechnet worden sei und verlangten von der Airline eine Erstattung der gezahlten 1.000 Euro. Der EuGH wies darauf hin, dass Reisende theoretisch vor nationalen Gerichten auf die Erstattung von anderen Kosten klagen könnten. Dabei könnte es sich zum Beispiel um den Preis des ursprünglichen Flugtickets handeln.

Auch in Deutschland laufen derzeit noch Rechtsstreitigkeiten zu den Corona-Rückholflügen. Ab Mitte März 2020 wurden 67.000 Menschen mit rund 270 Charterflügen nach Deutschland zurückgeholt. Das EuGH-Urteil dürfte auf die deutschen Verfahren jedoch keinen Einfluss haben, da es beim EuGH nur um mögliche Erstattungen von Reiseanbietern geht - nicht um die staatlichen Kosten für die Rückholflüge.

Donnerstag, 8. Juni, 12.03 Uhr: Innerdeutscher Flugverkehr bleibt deutlich unter Vor-Corona-Niveau

Auch in den kommenden Monaten werden zwischen deutschen Städten deutlich weniger Passagierflieger unterwegs sein als vor der Corona-Pandemie. Von Juni bis November 2023 bieten die Fluggesellschaft 9,6 Millionen Sitze im innerdeutschen Flugverkehr an - im gleichen Zeitraum 2019 waren es fast 17,5 Millionen, wie der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) am Donnerstag mitteilte. Im Vergleich zum Zeitraum Juni bis November 2022 verzeichnet der BDL aber ein Plus von 13 Prozent.

Das Sitzplatzangebot auf allen Flügen von, nach und in Deutschland beläuft sich von Juni bis November auf 128,9 Millionen und entspricht damit 83 Prozent des Vor-Corona-Niveaus. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist es ein Wachstum von 10 Prozent.

Besonders stark läuft die Erholung des Flugverkehrs nach Südeuropa, also in die beliebten Urlaubsregionen. Von Juni bis November werden für diese Destinationen fast 50 Millionen Sitzplätze angeboten - das sind 95 Prozent des Niveaus von 2019.

Dienstag, 6. Juni, 16.40 Uhr: EU-Arzneimittelbehörde empfiehlt Anpassung der Corona-Impfstoffe

Die EU-Arzneimittelbehörde EMA empfiehlt für die neue Impfperiode ab Herbst eine Anpassung der Corona-Impfstoffe. Sie sollten an die sogenannte XBB-Variante des Virus angepasst werden, die zur Zeit in Europa und anderen Teilen der Welt dominant sei, teilte die Behörde am Dienstag in Amsterdam mit.

Die bereits zugelassenen Wirkstoffe seien zwar weiterhin wirksam und verhinderten ernsthafte Erkrankungen, Krankenhausaufnahmen und Todesfälle. Der Schutz vor dem Virus werde aber mit der Zeit schwächer, wenn sich neue Varianten des Virus bildeten.

Die EMA empfiehlt - ähnlich wie die Stiko in Deutschland - vor allem Auffrischungsimpfungen für Menschen mit einem erhöhten Krankheitsrisiko. Dazu gehören Menschen über 60 Jahre und Personen mit einem ohnehin geschwächten Immunsystem. Auch sollten EU-Staaten die Impfung von Mitarbeitern im Gesundheitssystem erwägen, die eher einer Infektion ausgesetzt seien. Eine einzige Dosis des Wirkstoffes sei als Auffrischung ausreichend.

Montag, 5. Juni, 13.59 Uhr: EU-Impfnachweis soll Grundlage für WHO-Zertifikate-Netzwerk werden

Die während der Corona-Pandemie entwickelten digitalen Nachweise etwa für Impfungen oder Genesung sollen Grundlage werden für ein globales Zertifizierungsnetz der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Damit sollen im Fall einer weiteren Pandemie Reisen erleichtert und Bürgerinnen und Bürger besser geschützt werden, wie die EU-Kommission am Montag in Brüssel mitteilte. Als erster Schritt soll sichergestellt werden, dass die derzeitigen digitalen Zertifikate der EU weiterhin funktionieren.

Im Juli 2021 wurden die Nachweise offiziell eingeführt. Mit dem digitalen Zertifikat konnten EU-Bürger europaweit Impfungen, Tests und Genesungen per QR-Code nachweisen. Vom Sommerurlaub bis zu kleineren Ausflügen in benachbarte Länder vereinfachte dies viele Freizeitaktivitäten während der Pandemie.

Die Nachweise wurden etwa gebraucht, um Zugang zu Veranstaltungen zu erhalten oder eine Quarantäne nach Ankunft in einem anderen Land zu vermeiden. "Mit fast 80 Ländern und Gebieten, die an das digitale Covid-Zertifikat der EU angeschlossen sind, hat die EU einen weltweiten Standard gesetzt", sagte EU-Kommissar Thierry Breton.

Konkret soll die WHO nun das System hinter den Zertifikaten übernehmen. Im Rahmen der Zusammenarbeit sollen auch Standards etwa für die Überprüfung digitaler Signaturen festgelegt werden, um Betrug zu verhindern. "Dabei wird die WHO keinen Zugang zu den zugrundeliegenden personenbezogenen Daten haben", hieß es.

Freitag, 5.20 Uhr: RKI-Dashboard zur Corona-Infektionslage wird eingestellt

Mehr als drei Jahre nach Ausbruch der Corona-Pandemie soll das Covid-19-Dashboard des Robert Koch-Instituts (RKI) eingestellt werden. Am heutigen Freitag können Benutzerinnen und Benutzer das Online-Angebot das letzte Mal nutzen. Das Dashboard wurde teilweise täglich aktualisiert und gab unter anderem einen Überblick über die gemeldeten Corona-Neuinfektionen und Todesfälle sowie die 7-Tage-Inzidenz - sowohl bundesweit als auch für Bundesländer und auf Kreisebene.

Eine Sprecherin des RKI teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, dass es in der jetzigen Situation nicht mehr notwendig sei, die Meldedaten in dieser Form aufzubereiten. Den Angaben zufolge ging das Corona-Dashboard im März 2020 online. Allerdings sollen die Daten montags bis freitags an anderer Stelle weiterhin online abrufbar sein: im sogenannten Pandemieradar des RKI sowie im Onlinedienst Github.

Ein weiterer Begleiter aus Pandemie-Zeiten steht bereits seit Donnerstag nur noch eingeschränkt zur Verfügung: Die Corona-Warn-App wurde am 1. Juni in den Ruhemodus versetzt. Die Kontaktnachverfolgung entfällt damit, Impfzertifikate können bei Bedarf weiterhin genutzt werden. Mit 48 Millionen Downloads gehörte die Warn-App zu den populärsten Smartphone-Anwendungen in Deutschland.

15.26 Uhr: Lange Haftstrafen für millionenschweren Corona-Subventionsbetrug

In einem Prozess um millionenschweren Betrug mit Corona-Hilfen des Bundes hat das Landgericht Hamburg am Donnerstag fünf Angeklagte zu langen Haftstrafen verurteilt. Der Hauptangeklagte erhielt zehn Jahre Gefängnis, zwei weitere Angeklagte sieben und fünf Jahre. Sie wurden wegen gewerbs- und bandenmäßigen Subventionsbetrugs in 80 Fällen schuldig gesprochen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatten sie sich zwischen April und Oktober 2021 unberechtigt Corona-Hilfen in Höhe von drei Millionen Euro auszahlen lassen. Beantragt hatten sie etwa 12,5 Millionen Euro. Das Gericht ordnete die Einziehung der Taterträge von insgesamt drei Millionen Euro an.

Einen weiteren Angeklagten, der als Buchhalter für die Bande tätig war, verurteilte das Gericht wegen Beihilfe zu acht Jahren Haft. Der 48-Jährige bekam zudem ein dreijähriges Berufsverbot. Ebenfalls wegen Beihilfe erhielt die 32-jährige Frau des Hauptangeklagten eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Donnerstag, 1. Juni, 7.25 Uhr: Corona-Warn-App im "Schlafmodus"

Die millionenfach genutzte Corona-Warn-App ist vorerst in einem "Schlafmodus". Sie wird laut Bundesgesundheitsministerium nach dem Ende der Verträge mit den Dienstleistern SAP und T-Systems am 31. Mai nun bis auf Weiteres nicht mehr aktualisiert und nicht mehr weiterentwickelt. Wegen der entspannteren Pandemie-Lage wurde die Funktion für gegenseitige Warnungen nach einem positiven Corona-Test bereits zum 1. Mai abgeschaltet. Man kann die App aber auf dem Handy behalten, um damit zum Beispiel weiterhin gespeicherte elektronische Impfzertifikate zu nutzen.

Insgesamt gab es nach Angaben der App-Macher gut neun Millionen Menschen, die nach einem positiven Test mithilfe der Anwendung mehr als 270 Millionen Warnungen ermöglichten. Nach "Risikobegegnungen" bekamen Nutzerinnen und Nutzer dann eine rote Kachel als Warnanzeige. Seit dem Start am 16. Juni 2020 wurde die App den Angaben zufolge mehr als 48 Millionen Mal heruntergeladen. Bis zu 35 Millionen Nutzer hätten die Anwendung auch aktiv verwendet. Dabei wurden Abstand und Begegnungsdauer von Smartphones mit installierter App ermittelt.

Laut Ministerium kann die App zeitnah aus dem Schlafmodus "geweckt" werden, sollte die Lage wieder kritischer werden. Ressortchef Karl Lauterbach (SPD) hatte an die Nutzerinnen und Nutzer appelliert, die App nicht von ihren Smartphones zu löschen. "Es kann sehr gut sein, dass wir sie für Covid wieder nutzen müssen. Es kann aber auch sein, dass wir sie weiterentwickeln für andere Infektionskrankheiten."

Für Letzteres sprach sich der Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Johannes Nießen, aus. "Bei der Bewältigung von besonderen Krisenereignissen, zu denen Epidemien und Pandemien gehören, ist die Nutzung digitaler Tools wie die Corona-Warn-App nicht mehr wegzudenken", sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die App solle "unbedingt auch beibehalten und auf andere Infektionsgeschehen ausgeweitet" werden.