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Corona: Jens Spahn befürwortet Aufarbeitung der Pandemiezeit

Corona-Infektion ist kein Arbeitsunfall, Gesetzliche Unfallversicherung muss nicht aufkommen, Impfstoff von Astrazeneca ist nicht mehr in der EU zugelassen - unser Newsblog zu Corona.

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Der frühere Gesundheitsminister Jens Spahn befürwortet eine umfassend angelegte Aufarbeitung der Corona-Politik durch den Bundestag.
Der frühere Gesundheitsminister Jens Spahn befürwortet eine umfassend angelegte Aufarbeitung der Corona-Politik durch den Bundestag. © Jonathan Penschek/Thomas Frey/dpa

Coronavirus in Sachsen, Deutschland und der Welt – das Wichtigste in Kürze:

7.10 Uhr: Tausende Teilnehmer bei Online-Konferenz erwartet

Tausende Menschen wollen kommende Woche an einer internationalen Online-Konferenz zu Long Covid und Myalgischer Enzephalomyelitis/Chronischem Fatigue-Syndrom (ME/CFS) teilnehmen. Die Veranstaltung mit dem Namen #UniteToFight2024 findet am 15. und 16. Mai statt und wurde von fünf Betroffenen aus Deutschland organisiert. "Das Publikum wird Patienten, Betreuer, Forscher, Kliniker, Politiker und Journalisten umfassen", teilte Marco Wetzel, einer der Gründer, im Vorhinein mit. Bislang hätten sich fast 7000 Menschen für die kostenlose Veranstaltung angemeldet (Stand 8. Mai). Geplant sind zahlreiche Expertenvorträge, aber auch Berichte von Betroffenen.

Zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern gehören auch bekannte internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, darunter die Charité-Professorin Carmen Scheibenbogen und die Immunologin Akiko Iwasaki aus den USA. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll zu Beginn der Konferenz in einer aufgezeichneten Videobotschaft zu Wort kommen.

Freitag, 10. Mai, 6.32 Uhr: Spahn für Corona-Aufarbeitung mit allen Blickwinkeln

Der frühere Gesundheitsminister Jens Spahn befürwortet eine umfassend angelegte Aufarbeitung der Corona-Politik durch den Bundestag. "Das kann weder die rosa-rote Brille für die damalige Bundesregierung sein noch ein Volksgerichtshof der Corona-Leugner", sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Bis zum Ende der Pandemie hätten 70 bis 80 Prozent der Deutschen die Corona-Politik mitgetragen. "Deswegen müssen sich schon auch alle Blickwinkel dort wiederfinden." Aufarbeiten, um zu lernen und sich besser für eine Pandemie oder eine andere Krise vorzubereiten, mache auf jeden Fall Sinn.

"Mein Eindruck ist, es täte auch der Gesellschaft gut", sagte Spahn, der in der Hochphase der Corona-Krise und bis Ende 2021 Minister war. Zur Frage, in welchem Rahmen die Aufarbeitung geleistet werden könnte, sagte er: "Wir sind eine repräsentative Demokratie. Das, was zu besprechen ist, gehört in den Bundestag." Daher wäre eine Enquete-Kommission aus seiner Sicht eine gute Lösung.

Für ein solches Gremium mit Abgeordneten und Experten haben sich unter anderem FDP und Union ausgesprochen. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich schlug einen Bürgerrat mit zufällig ausgewählten Teilnehmern und anschließend eine Kommission auch mit Ländern und Kommunen vor. Im Blick für eine Aufarbeitung stehen Schutzregeln mit Masken, Tests und Impfungen oder Schließungen von Schulen.

Mittwoch, 8. Mai, 13.22 Uhr: Urteil: Corona-Infektion ist kein Arbeitsunfall

Eine Corona-Infektion ist kein Arbeitsunfall, für den die gesetzliche Unfallversicherung aufkommt. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden, wie das Gericht am Mittwoch in Stuttgart mitteilte. (AZ: L 1 U 2085/23)

Geklagt hatte ein Mann, der bei einem Großunternehmen der Fahrzeugindustrie in Baden-Württemberg tätig ist. Er gab an, sich im März 2021 während der Arbeitszeit bei einem Kollegen mit dem Corona-Virus angesteckt zu haben und bis heute an den Folgen der Infektion zu leiden. Die zuständige Berufsgenossenschaft Holz und Metall lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab, weil eine Infektion während einer versicherten betrieblichen Verrichtung nicht nachgewiesen sei.

Daraufhin erhob der Mann Klage beim Sozialgericht Karlsruhe, das die Klage abwies. Der 1. Senat des Landessozialgerichts hat das erstinstanzliche Urteil nun bestätigt und die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Zur Begründung hieß es, dass die Ansteckungsgefahr bei der damaligen weltweiten Pandemie in allen Bereichen des Lebens massiv erhöht gewesen sei.

Dienstag, 7. Mai, 11.10 Uhr: Zulassung für Astrazeneca-Impfstoff zurückgezogen

Der Corona-Impfstoff des schwedisch-britischen Pharmaunternehmens Astrazeneca, Vaxzevria, ist nicht mehr in der EU zugelassen. Die bereits im März beschlossene Rücknahme der Marktzulassung trat am Dienstag in Kraft, wie aus einem Dokument der EU-Kommission hervorging. Astrazeneca habe diesen Schritt "aus kommerziellen Gründen" selbst beantragt, bestätigte das Unternehmen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag. Der Hintergrund sei mangelnde Nachfrage. Seit dem Ende der Pandemie seien mehrere Varianten von Covid-19-Impfstoffen entwickelt worden, deswegen gebe es nun einen Überschuss an verfügbaren aktualisierten Präparaten.

"Dies hat zu einem Rückgang der Nachfrage nach Vaxzevria geführt, das nicht mehr hergestellt oder geliefert wird", hieß es in einer Astrazeneca-Mitteilung. Man sei aber "unglaublich stolz auf die Rolle, die Vaxzevria bei der Beendigung der globalen Pandemie gespielt" habe. In einer Mitteilung der EU-Kommission hieß es, es sei nicht ungewöhnlich, dass Unternehmen die Rücknahme der Marktzulassung von Arzneimitteln oder Impfstoffen aus kommerziellen Gründen beantragen. Man könne bestätigen, "dass die Entscheidung nicht auf Zweifeln an Sicherheit oder Wirksamkeit des Impfstoffes beruht", so die Mitteilung weiter.

Samstag, 20. April, 14.30 Uhr: 613 Tage lang Corona: Seltener Infektionsfall vorgestellt

Forschende aus den Niederlanden berichten von einer extrem langen Coronainfektion eines im vergangenen Jahr gestorbenen Mannes - und warnen vor der Entstehung gefährlicherer Varianten.

Der aufgrund von Vorerkrankungen immungeschwächte ältere Mann sei im Februar 2022 mit einer Sars-CoV-2-Infektion in eine Klinik in Amsterdam eingeliefert worden, hieß es in einer Mitteilung. Bis zu seinem Tod im Oktober 2023 sei er ununterbrochen coronapositiv gewesen - insgesamt 613 Tage lang. Zuvor waren bereits andere Fälle sehr langer Infektionen bei Menschen bekannt geworden, deren Immunsystem das Virus nicht ausreichend bekämpfen konnte.

13.20 Uhr: Drosten beleidigt? Corona-Pandemie erneut Thema in Prozess

Der Prozess um verbale Anfeindungen gegen den Virologen Christian Drosten auf einem Campingplatz an der Mecklenburgischen Seenplatte ist auch am Donnerstag sehr von dem Streit um die Coronaschutzmaßnahmen geprägt gewesen. Eine wegen Beleidigung angeklagte 51-Jährige aus Berlin sagte am Donnerstag vor dem Amtsgericht Waren, Drosten habe als Corona-Experte das Leben vieler Menschen und auch das ihrer Familie maßgeblich negativ beeinflusst, etwa durch die Befürwortung von Masken oder Schutzmaßnahmen für Kinder. Sie und ihr mitangeklagter 49-jähriger Mann konnten es nach eigener Aussage im Sommer 2022 nicht glauben, dass sich Drosten auf den Campingplatz an der Mecklenburgischen Seenplatte traute. Beide bezeichneten Drosten am Donnerstag als Verbrecher.

Drosten, einer der bekanntesten Experten während der Corona-Pandemie, hatte in dem Verfahren geschildert, die Beschimpfungen seien mit einem großen Hass gegen seine Person einhergegangen. Dem angeklagten Mann wird auch öffentliche Verleumdung und versuchte Nötigung vorgeworfen. Er soll laut Anklage von seinem Handy aus Fotos von Drosten ohne dessen Einwilligung in eine Gruppe im Messaging-Dienst Telegram mit 250 Teilnehmern gepostet haben. Die Angeklagte beteuerte am Donnerstag, man habe Drosten nicht bedroht. Gegen eine weitere Angeklagte wurde das Verfahren inzwischen wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Christian Drosten
Christian Drosten © dpa/Kay Nietfeld

Donnerstag, 18. April, 8.58 Uhr: Umsatz im Gastgewerbe bleibt weit unter Vor-Corona-Niveau

Das Gastgewerbe in Deutschland steht noch immer im Schatten der Corona-Krise. Im Februar stiegen die Umsätze zwar im Vergleich zum Vormonat bereinigt um Preiserhöhungen (real) um 0,5 Prozent und nominal um 1,2 Prozent. Verglichen mit Januar 2019, also vor Ausbruch der Pandemie, klaffte aber ein Umsatzminus von real 14 Prozent, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte.

Bei den Beherbergungsbetrieben fielen die Einnahmen im Februar im Vergleich zum Januar 2024 real um 1,6 Prozent. Gegenüber Februar 2023 sank der Umsatz um 0,9 Prozent. Verglichen mit dem Vor-Corona-Niveau verzeichneten Hotels, Pensionen und Co. ein Minus von 9,5 Prozent.

In der Gastronomie stieg der Umsatz real um 0,6 Prozent gegenüber dem Vormonat Januar und sank um 1,2 Prozent zum Vorjahresmonat. Im Vergleich zum Februar 2019 waren die Erlöse aber noch um 15,7 Prozent niedriger.

Mit der Wiedereinführung des regulären Mehrwertsteuersatzes von 19 Prozent für Speisen in der Gastronomie seit dem 1. Januar 2024 steigen in der Regel die Kosten für die Kunden - viele Betriebe legen die höhere Steuer auf die Gäste um. Branchenbeobachter rechnen im laufenden Jahr daher mit mehr Pleiten in der Gastronomie. In der Corona-Pandemie hatte die Bundesregierung das Gastgewerbe zeitweise mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterstützt. Er lief trotz Protesten der Branche zum Jahreswechsel aus.